Deutsches Fahrschulquiz für Südtirol
Aktuelle Fragen (Stand 2012) für das deutschsprachige Führerschein-Quiz (Führerschein B) der Provinz Bozen.
 
RICHTIG
FALSCH
Auf erstrangigen Freilandstraßen dürfen Kleinkrafträder verkehren
Die Verkehrsinsel ist eine Haltebucht für Fahrzeuge
Zu einer Fahrbahn gehören die Gehsteige
Auf ein und derselben Fahrspur dürfen zwei Krafträder nebeneinander verkehren
An der Hinterseite des vierrädrigen Leichtmotorfahrzeuges muss eine Plakette angebracht werden, die anzeigt, dass die Höchstgeschwindigkeit 80 km/h beträgt
Gegenüber Fußgängern mit weißem Stock, nicht jedoch gegenüber jenen mit weiß-rotem Stock, ist erhöhte Vorsicht geboten
Das abgebildete Verkehrszeichen kündigt ein Gefälle an und gibt dessen Neigung an
Das abgebildete Verkehrszeichen kündigt eine Engstelle an
Das abgebildete Verkehrszeichen ist ein Gebotszeichen
Das abgebildete Verkehrszeichen kündigt eine Kreuzung an, auf welcher man Vorfahrt von rechts geben muss
Das abgebildete Verkehrszeichen weist darauf hin, dass die Straße keine Vorfahrtsstraße mehr ist
Das abgebildete Verkehrszeichen kann vor und nach jeder Kreuzung im Kleinformat wiederholt werden
Die in der Abbildung dargestellte unterbrochene weiße Linie erlaubt das gefahrlose Wenden auf einer Gegenverkehrsstraße 0
Die in der Abbildung dargestellte Markierung verbietet das Parken, jedoch nicht das Halten, auch im Bereich mit der gelben Zickzacklinie
Das abgebildete Verkehrszeichen weist darauf hin, dass man die Autobahn Nr. 472 befahren muss, um nach Mailand zu gelangen
Das abgebildete Verkehrszeichen zeigt die Nähe eines Hotels an
Das abgebildete Verkehrszeichen zeigt auf braunem Hintergrund die Fremdenverkehrsorte an
Das abgebildete Verkehrszeichen zeigt in der obersten Zeile der blauen Tafel die nächste geschlossene Ortschaft an
Das abgebildete Verkehrszeichen zeigt eine Einbahnstraße an
Das abgebildete Verkehrszeichen weist auf den Anfang einer langen Gerade hin
Das abgebildete Verkehrszeichen zeigt einen nicht geregelten Fußgängerübergang an
Das abgebildete Verkehrszeichen zeigt einen nicht beleuchteten Tunnel an
Das abgebildete Verkehrszeichen steht in der Nähe einer Straßensperre
Der abgebildete Leitpfosten kann den Anfang einer Verkehrsinsel kennzeichnen
Die dargestellte Zusatztafel zeigt an, dass die Straße nur befahrbar ist, nachdem die Schneeräummaschine vorbeigefahren ist
Bei einer Geschwindigkeit von 30 km/h beträgt der Mindestsicherheitsabstand etwa 9,00 m
Es ist verboten, da es den Verkehr gefährdet oder behindert, das Fahrzeug am rechten Rand einer Fahrbahn mit Einbahnverkehr kurz anzuhalten
Beim Wenden muss der Fahrtrichtungsanzeiger während des gesamten Manövers eingeschaltet bleiben
Wo die Bodenmarkierung fehlt, darf man nicht wenden
Gemäß den Vorfahrtsbestimmungen fährt in der dargestellten Kreuzung das Fahrzeug S vor dem Fahrzeug R durch
Das Überholen in der Nähe von Krankenhäusern ist verboten
Das Halten entlang der Autobahnen ist auch im Notfall verboten
Wenn die Ladung versehentlich auf die Fahrbahn fällt und den Verkehr behindert, muss der Fahrer mit dem Warndreieck auf das Hindernis hinweisen
Auf Autobahnen und erstrangigen Freilandstraßen ist der Verkehr von Kleinkrafträdern, die eine Geschwindigkeit von mindestens 50 km/h erreichen, erlaubt
Auf Fahrbahnen, Rampen, Abzweigen, auf Rast- und Parkplätzen sowie in jedem anderen zur Autobahn gehörenden Bereich ist es verboten, per Anhalter zu fahren oder Anhalter mitzunehmen
Auf Krafträdern ist es verboten, Gegenstände zu befördern, die in Längsrichtung aus dem Fahrzeug herausragen
Der Fahrer eines Personenkraftwagens oder eines Kraftrads muss seinen Fahrstil auch den Risiken anpassen, die mit der Gegenwart von Fahrrädern im Verkehr verbunden sind
Wenn ein verletzter Verkehrsteilnehmer in bewusstlosem Zustand ist, muss man die Hand auf die Vorderseite des Brustkorbes oder auf den Unterleib halten, um festzustellen, ob er noch atmet
Ein Schockzustand stellt keine Gefahr für die Gesundheit dar
Wer strafrechtlich und zivilrechtlich für einen Verkehrsunfall verantwortlich ist, unterliegt auf jeden Fall dem Führerscheinentzug