Deutsches Fahrschulquiz für Südtirol
Aktuelle Fragen (Stand 2012) für das deutschsprachige Führerschein-Quiz (Führerschein B) der Provinz Bozen.
 
RICHTIG
FALSCH
Das abgebildete Verkehrszeichen zeigt die Pflicht an, geradeaus weiterzufahren
Das abgebildete Verkehrszeichen schreibt vor, gleich nach rechts einzubiegen
Das abgebildete Verkehrszeichen weist darauf hin, dass man nicht nach links abbiegen darf
Das abgebildete Verkehrszeichen weist darauf hin, dass man eine gefährliche Straßengabelung kreuzt
Das abgebildete Verkehrszeichen zeigt die zulässige Höchstgeschwindigkeit an
Auf erstrangigen Freilandstraßen beträgt die Höchstgeschwindigkeit für einen Personenkraftwagen, der einen Wohnwagen mit einem Gewicht von 900 kg zieht, 70 km/h
Als Personenkraftwagen bezeichnet man alle Fahrzeuge mit Frontmotor
Der Fahrer des zu überholenden Fahrzeugs hat die Pflicht, mit dem überholenden Fahrzeug nicht um die Wette zu fahren
Das abgebildete Verkehrszeichen steht 150 Meter vor einem Fußgängerübergang
Das abgebildete Verkehrszeichen zeigt die Pflicht an, nach links abzubiegen
Das abgebildete Verkehrszeichen erlaubt es, mit einer Geschwindigkeit zu fahren, die unter dem angegebenen Wert liegt
Gemäß den Vorfahrtsbestimmungen fahren in der dargestellten Kreuzung die Fahrzeuge L und H gleichzeitig als Erste durch
Beim Überholen soll man nicht beschleunigen
Die in der Abbildung dargestellte Ampel fordert auf, mit Vorsicht zu fahren
In der höhenfreien Kreuzung gelten die allgemeinen Geschwindigkeitsbegrenzungen nicht
Wo das abgebildete Verkehrszeichen steht, ist das Überholen verboten
Das abgebildete Verkehrszeichen steht an einem den Fahrrädern und den Kleinkrafträdern vorbehaltenen Weg
Das abgebildete Verkehrszeichen kündigt an, dass es den Lastkraftwagen empfohlen ist, nach rechts abzubiegen
Es ist verboten, auf Einbahnstraßen zu überholen
Das abgebildete Verkehrszeichen hebt das Überholverbot nur zwischen Personenkraftwagen auf 0
Das abgebildete Verkehrszeichen schreibt vor, zu wenden
Krafträder sind zweirädrige Fahrzeuge
Der Fahrer muss als Erster durchfahren, da er Vorfahrt hat, wenn ein blinder Fußgänger mit dem weißen Stock die Straße außerhalb des Zebrastreifens überquert
Die in der Abbildung dargestellte Ampel zeigt eine Rolltreppe in Bewegung
Wenn in einer geschlossenen Ortschaft ein Fußgänger außerhalb des Fußgängerübergangs kein Anzeichen gibt, dass er uns die Vorfahrt lässt, ist es angebracht, langsamer zu fahren und ihn bei unmittelbarer Gefahr mit einem kurzen Hupzeichen zu warnen
Das abgebildete Verkehrszeichen weist darauf hin, dass bis zur Ausfahrtmautstelle bei Piacenza noch 4 Kilometer zurückzulegen sind
Das abgebildete Verkehrszeichen fordert auf, wegen der möglichen Gegenwart von Vieh auf der Fahrbahn vorsichtig zu sein
Auf erstrangigen Freilandstraßen beträgt die Höchstgeschwindigkeit für Personenkraftwagen mit Anhängerkarren 100 km/h
Der einzuhaltende Sicherheitsabstand muss mindestens der Sichtweite entsprechen
Für das in Pfeilrichtung fahrende Fahrzeug befindet sich die in der Abbildung dargestellte durchgehende Sperrlinie immer dort, wo ein Bahnübergang überquert wird
Das abgebildete Verkehrszeichen kündigt ein Durchfahrtsverbot für Autobusse an
Das abgebildete Verkehrszeichen bezieht sich nur auf Krafträder mit Hubraum über 125 cm³
In der abgebildeten Kreuzung fahren die Fahrzeuge in folgender Reihenfolge durch: H, D, L, B
Das abgebildete Verkehrszeichen erlaubt es einem Kraftrad, einen Personenkraftwagen zu überholen
In der abgebildeten Kreuzung fahren die Fahrzeuge in folgender Reihenfolge durch: N, R, A
Wenn man sich einem Bahnübergang mit leuchtendem rotem Licht und noch nicht heruntergefahrener Halbschranke nähert, soll man nicht beschleunigen, um zu überqueren, bevor die Halbschranke heruntergefahren wird
Das abgebildete Verkehrszeichen ist ein Verbot, das Autobusse nicht betrifft
Der einzuhaltende Sicherheitsabstand hängt auch von der Art des Kraftstoffes ab, mit dem das Fahrzeug betrieben wird
Wo das abgebildete Verkehrszeichen steht, ist es nicht notwendig, bei schlechter Sicht langsamer zu fahren
Die Höchstgeschwindigkeit auf erstrangigen Freilandstraßen beträgt für Personenkraftwagen mit Anhänger für die Beförderung von Booten 70km/h